Versicherungen
Der EC Jugendverband West e.V. hat für die Mitglieder, angeschlossenen Jugendarbeiten und die Gremien des Vereins Versicherungen abgeschlossen.
Sollte es auf dem Weg zur Jugendgruppe zu einem Verkehrsunfall kommen, bei dem ein mitfahrender Jugendlicher verletzt wird, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftfahrzeughaftplichtversicherung.
a. Bzgl. des Haftpflichtrisikos: Sh. Antwort unter 1.
b. Ein Eigenschaden kann über die ggf. vorhandene Fahrzeugversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) abgewickelt werden.
Da es sich um eine geliehene bewegliche Sache handelt besteht Versicherungsschutz. Hierbei gilt aber eine Selbstbeteiligung von 500 €. Wie immer gilt, dass den Verein ein Verschulden bei der Beschädigung treffen muss. Verschleiß oder Abnutzung ist nicht versichert!
Umgehende Schadensmeldung an das Büro
Umgehende Schadensmeldung an das Büro
Da es sich hierbei um Gegenstände handelt, die dem Verein gehören, ist eine Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung über die Vereinshaftpflicht nicht möglich. Der Verein kann keine Ansprüche gegen sich selbst stellen.