FAQ: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Wann musst Du ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
Bei
- min. 3x Mitarbeit in einer Gruppe
- Freizeit-Mitarbeit
Warum?
Weil unsere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sichere Orte (Safe Spaces) sein sollen und weil wir als Träger der Jugendhilfe dazu verpflichtet sind (nach §72a SGB VIII, falls es Dich interessiert).
Was passiert mit den Infos aus dem Führungszeugnis?
Wir tragen das Datum vom Führungszeugnis in eine Liste ein, die nur wir einsehen können und informieren Deine Gruppen- oder Freizeitleitung darüber, ob Du mitarbeiten darfst. Nach 5 Jahren muss das erweiterte Führungszeugnis wieder vorgelegt werden.
Wie läuft das mit den Führungszeugnissen ab?
Wer braucht ein erweitertes Führungszeugnis?
Der §72a SGB VIII besagt, dass Ehrenamtliche, die Kinder betreuen, beaufsichtigen, erziehen oder bilden, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Damit werden Menschen von der Mitarbeit ausgeschlossen, die bereits einmal für bestimmte Sexualdelikte im Strafgesetzbuch verurteilt wurden.
Du wirst in die digitale Mitarbeitendenliste vor Ort eingetragen.
Das macht die Beauftragte Person für Kinder- und Jugendschutz bei euch vor Ort.
Du bekommst per Mail eine Bescheinigung.
Unsere Geschäftsstelle schickt sie Dir zusammen mit einer Checkliste und Infos zum Datenschutz zu. Drucke die Bescheinigung aus.
Damit beantragst Du das erweiterte Führungszeugnis.
Das machst Du beim Rathaus oder Bürgerbüro. Vielleicht musst Du dafür einen Termin machen. Denk an Deinen Personalausweis! Du kannst fragen, ob das Amt das Führungszeugnis direkt an uns schickt.
Du wartest, bis das Führungszeugnis per Post bei Dir ankommt.
Lies in der Zwischenzeit die Selbstverpflichtung durch. Wenn Du Fragen hast, sprich mit der Leitung Deiner Gruppe darüber. Wichtig: Um mitarbeiten zu können, musst Du die Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
Dein Führungszeugnis ist da?
Wunderbar!
Stecke das Original in einen Briefumschlag, leg einen frankierten und adressierten Umschlag dazu, wenn Du es wiederhaben möchtest und schicke den Brief an die Geschäftsstelle vom EC-West:
EC-Jugendverband West e.V.
z.Hd. Regina Horst
Gottlieb-Daimler-Str. 22
35398 Gießen
Fast fertig!
Nur noch eine, uns ganz wichtige Sache:
Beim Kinder- und Jugendschutz geht es nicht nur um diesen formalen Nachweis, sondern vor allem um eine Kultur der Grenzachtung. Sie ist die eigentliche Grundlage für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz!
Deshalb sind alle Mitarbeitenden verpflichtet, die Grundlagenschulung im Modul P | Prävention zu besuchen.
Es ist Teil der JuLeiCa-Ausbildung, wird aber auch als Einzelveranstaltung angeboten.
Schau mal bei Schulungen/Juleica, wann die nächste Schulung zum Thema Kinder- und Jugendschutz angeboten wird.